Willkommen bei den Integrationsdaten des ÖIF!
Mit den Integrationsdaten bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) einen kompakten Überblick über aktuelle Kennzahlen zu Migration und Integration in Österreich. Beim Zahlenstand ist der aktuellste verfügbare abgebildet. Nutzen Sie die interaktiven Grafiken, um Datenreihen ein- oder auszublenden und Detailinformationen per Mouseover abzurufen.
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Wie entwickeln sich Asylanträge und -anerkennungen in Österreich?
Asylanträge und Anerkennungen im Zeitverlauf
Quelle: BMI (Stand: 12/2025)
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl von Asylanträgen und anerkannten Asylanträgen in Österreich im Zeitraum von 2007 bis 2025 (Stand Dezember). Besonders auffällig ist der starke Anstieg der Asylanträge im Jahr 2015 mit einem damaligen Höchstwert von 88.340 Anträgen, ein klarer Effekt der Fluchtbewegung. Auch in den Jahren 2022 und 2023 sind erneut deutliche Anstiege zu verzeichnen. Die Anzahl der Anerkennungen folgt in der Regel den Schwankungen der Asylanträge, wenn auch mit teils zeitlicher Verzögerung. Ein besonders hoher Wert bei den Anerkennungen wurde 2017 mit knapp über 30.400 verzeichnet. 2025 wurden ca. 16.300 Asylanträge gestellt und die Anzahl der Anerkennungen betrug fast 12.700. In den vergangenen Jahren sind sowohl die Zahl der Asylanträge als auch die Zahl der Anerkennungen kontinuierlich zurückgegangen. Gleichzeitig ist die Zahl der Anerkennungen im Verhältnis zu den gestellten Anträgen tendenziell gestiegen, was auf eine erhöhte Anerkennungsquote hindeutet (wobei Anerkennungen nicht zwingend Anträge desselben Jahres betreffen).
Quelle: BMI (Stand: 12/2025)
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Asylanträge nach Geschlecht von 2007 bis 2025 (Stand Dezember). Männer stellten in allen Jahren deutlich mehr Anträge als Frauen. Während die Zahlen bis 2013 relativ niedrig blieben, kam es 2015 zu einem starken Anstieg mit rund 63.900 Anträgen von Männern und 24.500 Anträgen von Frauen. Nach einem Rückgang stiegen die Zahlen 2022 erneut sprunghaft an und erreichten mit über 102.000 männlichen und etwa 10.100 weiblichen Anträgen einen Höchststand. 2025 (Stand Dezember) haben etwa 6.700 Frauen und 9.500 Männer einen Asylantrag gestellt. Insgesamt zeigt sich über den gesamten Zeitraum ein klarer Überhang männlicher Antragsteller.
Quelle: BMI (Stand: 12/2025)
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Asylanträge nach Herkunftsländern von 2010 bis 2025 (Stand Dezember). Besonders deutlich wird der starke Anstieg der Anträge aus Syrien ab 2014, mit einem Höhepunkt 2015 (24.547) und erneut hohen Werten 2022–2023 (19.747 bzw. 21.409). Auch Afghanistan verzeichnete 2015 (25.563) und 2022 (25.038) Spitzenwerte und war 2025 das Land mit den meisten Asylanträgen (5.077). Weitere Herkunftsländer sind Irak, Somalia, Pakistan und seit 2022 verstärkt auch Indien (20.047 im Jahr 2022). Dagegen blieben die Anträge aus Nordafrika (z. B. Marokko, Tunesien) und der Türkei insgesamt deutlich niedriger, zeigten aber zeitweise Anstiege.
Quelle: BMI - vorläufige Zahlen (Stand: 12/2025)
Die Grafik zeigt, dass 2025 die meisten Asylanträge von Afghan/innen gestellt wurden, mit einem leichten Ungleichgewicht in der Verteilung zwischen Männern (2.720) und Frauen (2.365). Auch Syrien stellte eine wichtige Herkunftsgruppe dar, hier gab es nahezu gleichviele Asylanträge von Männern und Frauen (2.065 zu 2.000). In Ländern wie Indien, Pakistan Marokko oder Tunesien waren die Anträge fast ausschließlich männlich. Relativ ausgeglichen zeigte sich die Verteilung bei Somalia und Iran. Insgesamt stellten Männer 2025 in fast allen Herkunftsgruppen die Mehrheit der Asylanträge.
Wie entwickeln sich die Asylgewährungen?
Asylanerkennungen im Zeitverlauf
Quelle: BMI (Stand: 12/2025)
Die Grafik zeigt, dass zwischen 2014 und 2025 (Stand Dezember) die Zahl der positiven Asylentscheidungen stark schwankt. Die meisten Asylgewährungen erfolgten 2016 und 2017 mit über 22.000 bzw. 21.700 Fällen, während sie ab 2018 deutlich zurückgingen. Der subsidiäre Schutz erreichte 2017 mit gut 8.200 einen Höchstwert. Humanitäre Aufenthaltstitel spielten zahlenmäßig eine kleinere, aber konstante Rolle, mit einem Spitzenwert 2021 (über 3.100). 2025 (Stand Dezember) wurden bisher insgesamt 8.246 Asylgewährungen ausgesprochen. Zusätzlich erhielten 3.138 Personen subsidiären Schutz sowie 1.315 Personen einen humanitären Aufenthaltstitel. Damit zeigt sich, dass auch 2025 die Asylgewährung den größten Anteil an den positiven Entscheidungen ausmacht. Der Frauenanteil an den positiven Entscheidungen stieg von rund 32 % im Jahr 2014 bis auf knapp 49 % im Jahr 2025.
Quelle: BMI (Stand: 01/2026)
Die Grafik zeigt die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten in offenen Asylverfahren im Jänner 2026. Mit Abstand am stärksten vertreten ist Syrien: 6.711 Verfahren befinden sich beim BFA ohne Rechtsmittelfrist, zusätzlich 3.424 bei Gerichten. Ebenfalls hoch sind die offenen Verfahren aus Afghanistan (1.608 beim BFA und 1.110 bei Gerichten) sowie aus der Türkei (517 beim BFA, 1.529 bei Gerichten). Weitere größere Verfahrensgruppen stammen aus Somalia, Iran, Irak, der Russischen Föderation, Indien und China.
Wie alt sind Asylwerber/innen, die nach Österreich kommen?
Asylwerber/innen nach Alter, Stand: 01/2026
Quelle: BMI (Stand: 01/2026)
Die größte Gruppe der Antragsteller/innen bildeten Kinder im Alter von 0–6 Jahren (rund 380), gefolgt von 18–34-Jährigen (fast 280). Rund 50 Kinder waren 7–13 Jahre alt. Die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) im Alter von 14–17 Jahren umfasste etwa 30 Personen.
Wie teilen sich die Asylanträge auf die Geschlechter auf?
Asylanträge nach Geschlecht, Stand: 01/2026
Quelle: BMI (Stand: 01/2026)
Im Jänner 2026 waren 55,2 % der Asylanträge männlich und 44,8 % weiblich. Damit stellten Männer die Mehrheit der Antragsteller, auch wenn der Anteil der Frauen fast die Hälfte ausmacht.
Quelle: BMI (Stand: 01/2026)
Im Jänner 2026 stammten die meisten Asylanträge aus Syrien (264) und Afghanistan (226). Deutlich geringer, aber weiterhin relevant, waren die Zahlen aus Somalia (53) und der Türkei (45). Weitere wichtige Herkunftsländer waren die Russische Föderation, Moldau, die Ukraine, der Iran, China und Tunesien. Insgesamt machten damit vor allem Afghanistan und Syrien den größten Teil der Anträge aus.
Quelle: BMI (Stand: 01/2026)
Im Jänner 2026 befanden sich Personen aus der Ukraine mit rund 29.700 Betroffenen am häufigsten in der Grundversorgung. Deutlich dahinter folgen Syrien (ca. 11.800) und Afghanistan (ca. 2.200). Weitere größere Gruppen stammen aus Somalia (ca. 1.300), der Türkei (ca. 1.100) sowie aus dem Irak (etwa 1.000). Geringere, aber dennoch relevante Anteile machten die Russische Föderation, der Iran und Georgien aus. Insgesamt zeigt sich, dass die Ukraine mit Abstand die größte Gruppe in der Grundversorgung stellt, während Syrien und Afghanistan ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.
Weitere Integrationsdaten
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Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Asylberechtigte/r | Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie dürfen dauerhaft in Österreich bleiben und sind Österreicher/innen weitgehend gleichgestellt |
| Asylwerber/in | Personen, die in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge. |
| Drittstaatsangehörige/r | Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates (inklusive assoziierter Kleinstaaten) bzw. EFTA-Staates sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind. |
| Erwerbstätigenquote | Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Prozent der Bevölkerung gleichen Alters. |
| Grundversorgung | Staatliche Versorgung zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse hilfs- und schutzbedürftiger Fremder, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Krankenversorgung. |
| Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Humanitärer Aufnahmetitel) | Aufenthaltstitel, der aus humanitären bzw. besonders berücksichtigungswürdigen Gründen nur in besonderen Fallkonstellationen nach Einzelfallprüfung erteilt wird. Nach der herrschenden Judikatur gelten als Grundvoraussetzungen insbesondere ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine besondere Integration. Je nach beantragtem Aufenthaltstitel können darüber hinaus weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sein. |
| Migrationshintergrund | Personen, deren Eltern beide im Ausland geboren worden sind. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden, zählen zur „ersten Zuwanderungsgeneration“, in Österreich geborene Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern zur „zweiten Zuwanderungsgeneration“ |
| Nachgeborene | Kinder von Asylwerber/innen oder Schutzberechtigten, die nach der Einreise der Eltern in Österreich geboren werden und im Verfahren gesondert erfasst werden. |
| Subsidiär Schutzberechtige/r | Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsstaat bedroht wird – hierbei handelt es sich um ein befristetes Aufenthaltsrecht. |
| Unbegleitete Minderjährige (UMF) | Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bezeichnet, die ohne sich in Begleitung von für sie gesetzlich verantwortlichen Volljährigen zu befinden, nach Österreich flüchten. Für sie gelten während des Asylverfahrens besondere Regelungen, wie z. B. der Anspruch auf eine/n Rechtsvertreter/in im Asylverfahren oder die Unterbringung in einer kindergerechten Unterkunft. |
| Vertriebene/r | Person, die aufgrund von Krieg oder Verfolgung ihr Heimatland verlassen musste und nach einem entsprechenden Verfahren in Österreich temporären Schutz erhält. Aktuell betrifft dies insbesondere Menschen aus der Ukraine. |







